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Leistungen

Als künftiger Bauherr entscheiden Sie, in welchen Leistungsphasen Sie von uns begleitet werden möchten. Als Architektur- und Planungsbüro decken wir nach §34 die neun Leistungsphasen der HOAI 2013 (Honorarordnung für Architekten und Ingenieurleistungen) ab. Alle 9 Leistungsphasen entsprechen 100% und gliedern sich wie folgt auf:

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung (2%)

Hierzu zählt die eigentliche Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, sowie Klärung der Aufgabenstellung, Nutzungsanforderungen, Bauqualität, Kostenbudget, Termine, Beratung zum gesamten Ablauf. Insbesondere Gespräche mit Ihnen als Auftraggeber bzw. Bauherren.
 

Leistungsphase 2: Vorplanung (7%)

Aufbauend auf die Grundlagenermittlung der LPH1 Analyse der Grundlagen, Abstimmen der Zielvorstellungen, Erarbeiten der Vorplanung, Darstellen und Bewerten von Varianten, Vorverhandlungen mit Behörden, Kostenschätzung nach DIN 276, Zeichnungen als Skizzen nach Art und Größe des Objekts.
 

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung (15%)

In dieser Leistungsphase wird im weiteren Planungsprozess ein zeichnerischer Entwurf erarbeitet mit Darstellung des Gesamtentwurfs, Objektbeschreibung, Kostenberechnung nach DIN 276, sowie Erstellung eines Terminplans.
 

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung (3%)

Erstellung des Bauantrags für die erforderliche Baugenehmigung bei der zuständigen Stadt, Gemeinde und Landratsamt.

 

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung (25%)

Ausführungs-, Detail- und Konstruktionszeichnungen z. B. im Maßstab 1:50 bis 1:25, bauzeichnerische Darstellung mit allen notwendigen Einzelangaben für Handwerker und Baufirmen

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Auftragsvergabe (10%)

Ermitteln und Zusammenstellen von Mengen aus der Bauplanung, als Grundlage für die zu erstellenden Leistungsbeschreibungen und Leistungsverzeichnisse, Koordination der Leistungsbeschreibung, sowie Kostenkontrolle.
 

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Auftragsvergabe (4%)

Einholen, Prüfen und Werten von Angeboten, Führen von Bietergesprächen, Vergleich der Ausschreibungsergebnisse mit der Kostenberechnung.
 

Leistungsphase 8: Objektüberwachung (32%)

Bauleitung und Überwachung der auszuführenden Aufträge. Überwachung des Ausbaus auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen und Leistungsbeschreibungen, Überwachung des Zeitplans, Kostenfeststellung nach DIN 276, Organisation der Abnahme von Bauleistungen, Überwachung der Beseitigung etwaig festgestellter Mängel, Kostenkontrolle durch Überprüfung der Leistungsabrechnung, systematische Zusammenstellung der Dokumentation.
 

Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation (2%)

Fachliche Bewertung der innerhalb der Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche festgestellten Mängel, längstens jedoch 5 Jahre seit Abnahme der Leistung, Objektbegehung zur Mängelfeststellung.